Welchen Kurs für welchen Führerschein?
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 oder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; gegebenenfalls beschränkt auf 25 kW als Stufenführerschein
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
A1
Krafträder der Klasse A bis 125 cm3 und bis 11 kW (Leichkrafträder); für 16- bis 17-Jährige 80km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
B
Kfz bis 3,5 t und neun Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
BE
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen.
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
C
Kraftfahrzeuge über 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
CE
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
C1
Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, auch mit Anhänger bis 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
C1E
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg, sofern das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet
Kursart: Erste Hilfe Kurs
D
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
DE
Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
D1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht und max. 16 Fahrgastplätzen, auch mit Anhänger bis 750 kg
Kursart: Erste Hilfe Kurs
D1E
Zugfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und die Kombination 12 t nicht überschreitet
Kursart: Erste Hilfe Kurs
M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h
L
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Miniautos und Quads) bis 50 cm3 Hubraum bzw. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Leergewicht max. 350 kg (ohne Batterie bei E-Autos)
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
T
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, auch mit Anhängern
Kursart: Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


