Die Alternativen zum Wehrdienst
Als Alternative zum regulären Wehr- oder Zivildienst bieten die Malteser in der Diözese Essen :
Die Verpflichtung zur Dienstleistung im Katastrophenschutz
Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser Hilfsdienst im Katastrophenschutz des Bundes und der Länder mit und kann, unter bestimmten Bedingungen, seinen wehr- oder zivildienstpflichtigen Helfern die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz mit der Folge der Freistellung vom Wehr-/ Zivildienst anbieten.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre (ab 1.12.2010 verkürzt auf mindestens 4 Jahre) in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze etc.) für den Katastrophenschutz teilnehmen.
Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre (ab 1.12.2010 verkürzt auf mindestens 4 Jahre) in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstveranstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze etc.) für den Katastrophenschutz teilnehmen.
Die Entscheidung über eine Freistellung vom Wehr-/Zivildienst trifft die jeweils zuständige kommunale Katastrophenschutzbehörde nach Prüfung der Gegebenheiten.


